Kirchenmusikausschuss

„Die Kirchenmusik hat den Auftrag, bei der Verkündigung des Evangeliums zum Lobpreis Gottes mitzuwirken. Sie ist ein wesentliches Element des Lebens der Kirche und ihrer Gemeinden.“

Aus dieser Präambel des Kirchenmusikgesetzes ergeben sich die Aufgaben des Kirchenmusikausschusses. Er hat in engem Zusammenwirken mit der Kantorin ganz unmittelbar bei der Gestaltung der Gottesdienste und damit bei einer der zentralen Aufgaben der Gemeinde mitzuwirken.

An erster Stelle geht es um die Liturgie, die in der Gemeinde gepflegt wird. An der Entscheidung darüber, wie die Liturgie gestaltet wird, wirkt der Ausschuss mit, die Entscheidung fällt das Presbyterium.

Die Lieder, die im Gottesdienst gesungen werden, werden in enger Absprache des Pfarrers bzw. des Leiters des Gottesdienstes mit der Kantorin bestimmt. Über die sonstige Musik in den Gottesdiensten hat die Kantorin zwar die freie Entscheidung, aber es erfolgt immer eine Absprache, zumindest eine Information des Ausschusses.

Natürlich werden im Ausschuss die Angelegenheiten der in der Gemeinde bestehenden  Musikgruppen besprochen. Kantorei, Jugend- und Kinderchöre, Instrumentalkreise, Posaunenchor, Kammerorchester sind die Pfunde, mit denen die Gemeinde auch in der Öffentlichkeit wuchern kann.

Auch die Planung von Konzerten der genannten Gruppen ist Thema des Ausschusses; dazu gehören nicht nur die Organisation der Termine, sondern auch die Klärung der Durchführung der anfallenden Aufgaben, die nicht von der Kantorin allein geleistet werden können: Design und Beschaffung von Plakaten und Handzetteln zur Werbung, Verkauf von Eintrittskarten, Ordnungsdienst vor, während und nach Aufführungen. Auch die finanzielle Seite der Konzerte ist regelmäßiges Thema des Ausschusses: Welche Kostebn entstehen durch das Engagement von externen Musikern, wie kann das bezahlt werden, was geschieht mit zweckgebundenen Spenden für die Musik usw.

Mitglieder des Kirchenmusik-Ausschusses sind die Kantorin, der Pfarrer, in der Regel ein weiteres Mitglied des Presbyteriums sowie weitere Personen, denen die Musik in der Gemeinde am Herzen liegt; das kann jedes Gemeindemitglied sein, meist sind es Mitglieder der musikalischen Gruppen der Gemeinde, wie zum Beispiel Chor und Orchester.

Ideen und Vorschläge zur Gestaltung der kirchenmusikalischen Aufgaben sind aber jederzeit von jedem, der etwas beitragen kann, willkommen. Sprechen Sie die Kantorin oder die Mitglieder des Kirchenmusikausschusses an, sie werden ein offenes Ohr für Ihre Anliegen haben.

 Ansprechpartner: Kirchenmusik Yohan Chung, yohan.chung@ekir.de