Finanzausschuss

Der Finanzausschuss ist naturgemäß zuständig für die finanziellen Belange der Kirchengemeinde. Dazu zählt das Aufstellen des Jahreshaushalts, in dem die Planung der Einnahmen und Ausgaben dargestellt wird. Der Finanzausschuss berät über den Haushalt und gibt eine Empfehlung an das Presbyterium, das die notwendigen Haushaltsbeschlüsse fasst.

Nach Vorliegen des Jahresabschlusses wird auch dieser im Finanzausschuss beraten. Zum Jahresabschluss zählt neben dem Jahresergebnis auch die Kapitalflussrechnung, die Auskunft über die Liquidität der Kirchengemeinde gibt.

Dem Finanzausschuss steht der Finanzkirchmeister vor. Er leitet den Finanzausschuss, lädt zu regelmäßigen Sitzungen ein und führt in Zusammenarbeit mit dem kirchlichen Verwaltungsamt die laufenden Geschäfte. Auch die Verwaltung der Rücklagen der Gemeinde liegt in der Zuständigkeit des Finanzkirchmeisters.

Seit 2014 hat das Neue Kirchliche Finanzwesen (NKF) die bis dahin praktizierte kamerale Buchführung abgelöst. Damit ist die Transparenz über die kirchlichen Finanzen wesentlich erhöht worden, da nun neben der einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auch Vermögenspositionen in der Bilanz, Liquiditätsplanung  und weitere Aspekte einbezogen werden. Das neue kirchliche Finanzwesen bietet viele Instrumentarien, die für eine aktive Bewirtschaftung des Haushalts geeignet sind und Entscheidungshilfen für die Zukunftsplanung der Kirchengemeinden sein können.

 

Ansprechpartner: Finanzkirchmeister Marco Pfeiffer

E-Mail: marco.pfeiffer@ekir.de